Häufig diskutierte Themen und gestellte Fragen

Häufig diskutierte Themen und gestellte Fragen

Einfach zusammengefasst

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Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

Ja. Die Gemeinde hat 2021 einen neuen Art. 1a «Preisgünstiges Wohnen» ins Baureglement aufgenommen: Bei jeder Ein- oder Umzonung ab 3 000 m² muss mindestens ein Drittel der neuen Geschossfläche als preisgünstiger Wohnraum realisiert oder im Baurecht einer gemeinnützigen Trägerschaft übertragen werden. Zusätzlich verweist die Bestimmung ausdrücklich auf die eidgenössische Wohnraumförderungs­­verordnung (WFV).

Wie wird der preisgünstige Wohnraum organisiert?

Eine Durchmischung von Generationen (2–5-Zimmer-Wohnungen) ist Teil des Konzeptes und es wird Wohnraum für jedes Bedürfniss geschaffen.

Warum braucht es neuen Wohnraum in Wohlen?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Sind die Wohnungen und Aussenräume hindernisfrei?

Ja. Sämtliche Hauseingänge, Lifte und Wohnungsgrundrisse werden nach der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ausgeführt.

Welche Energiequelle wird genutzt?

Das Quartier wird ohne fossile Heizungen geplant. Die Projektvorgabe lautet: Wärmepumpen (Grund- oder Erdsonde) als Hauptquelle; Photovoltaik auf geeigneten Dachflächen; Anschlussmöglichkeit an den kommunalen Wärmeverbund (Holzschnitzel / Wärmepumpe) in Prüfung.

Wann ist die Abstimmung?

Die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt.

Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

«Niedrig verdichtet» beschreibt Dichte ohne Hochhäuser. Genau das liefert das Siegerprojekt: kompakte Gebäude mit klaren Riegel­- und Hofstrukturen statt punktueller Hochhäuser. Das REK bleibt gültig; die Planungsinstrumente wurden nach der kantonalen Vorprüfung nochmals angepasst.

Wie wird der preisgünstige Wohnraum organisiert?

Eine Durchmischung von Generationen (2–5-Zimmer-Wohnungen) ist Teil des Konzeptes und es wird Wohnraum für jedes Bedürfniss geschaffen.

Warum braucht es neuen Wohnraum in Wohlen?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Sind die Wohnungen und Aussenräume hindernisfrei?

Ja. Sämtliche Hauseingänge, Lifte und Wohnungsgrundrisse werden nach der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ausgeführt.

Welche Energiequelle wird genutzt?

Das Quartier wird ohne fossile Heizungen geplant. Die Projektvorgabe lautet: Wärmepumpen (Grund- oder Erdsonde) als Hauptquelle; Photovoltaik auf geeigneten Dachflächen; Anschlussmöglichkeit an den kommunalen Wärmeverbund (Holzschnitzel / Wärmepumpe) in Prüfung.

Wann ist die Abstimmung?

Die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt.

Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

Ja. Die Gemeinde hat 2021 einen neuen Art. 1a «Preisgünstiges Wohnen» ins Baureglement aufgenommen: Bei jeder Ein- oder Umzonung ab 3 000 m² muss mindestens ein Drittel der neuen Geschossfläche als preisgünstiger Wohnraum realisiert oder im Baurecht einer gemeinnützigen Trägerschaft übertragen werden. Zusätzlich verweist die Bestimmung ausdrücklich auf die eidgenössische Wohnraumförderungs­­verordnung (WFV).

Wie wird der preisgünstige Wohnraum organisiert?

Eine Durchmischung von Generationen (2–5-Zimmer-Wohnungen) ist Teil des Konzeptes und es wird Wohnraum für jedes Bedürfniss geschaffen.

Warum braucht es neuen Wohnraum in Wohlen?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Sind die Wohnungen und Aussenräume hindernisfrei?

Ja. Sämtliche Hauseingänge, Lifte und Wohnungsgrundrisse werden nach der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ausgeführt.

Welche Energiequelle wird genutzt?

Das Quartier wird ohne fossile Heizungen geplant. Die Projektvorgabe lautet: Wärmepumpen (Grund- oder Erdsonde) als Hauptquelle; Photovoltaik auf geeigneten Dachflächen; Anschlussmöglichkeit an den kommunalen Wärmeverbund (Holzschnitzel / Wärmepumpe) in Prüfung.

Wann ist die Abstimmung?

Die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt.

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