Zahlbarer Wohnraum
für alle –Sahlimatte verbindet
JA zur Sahlimatte am 28. September 2025

Zahlbarer Wohnraum
für alle –Sahlimatte verbindet
JA zur Sahlimatte am 28. September 2025

Zahlbarer Wohnraum für alle – Sahlimatte verbindet
JA zur Sahlimatte am
28. September 2025

Ihre Stimme zählt!

Mit einem JA zur Einzonung Sahlimatte am 28. September 2025 erschliesst die Gemeinde Land für dringend benötigten Wohnraum.

Ihre Stimme zählt!

Mit einem JA zur Einzonung Sahlimatte am 28. September 2025 erschliesst die Gemeinde Land für dringend benötigten Wohnraum.

Ihre Stimme zählt!

Mit einem JA zur Einzonung Sahlimatte am 28. September 2025 erschliesst die Gemeinde Land für dringend benötigten Wohnraum.

Warum JA

Vorteile für die Gemeinde

Warum JA

Vorteile für die Gemeinde

Warum JA

Vorteile für die Gemeinde

Stimmen vom Pro-Komitee

Was sagen die Befürworter

«Die Sahlimatte ermöglicht altersgerechtes Wohnen mit kurzen Wegen, verbindet uns mit dem Dorfzentrum und stärkt das generationenübergreifende Zusammenleben.»

Stephan Stadler

Beauftragter des Seniorenvereins Wohlen

«Die Einzonung der Sahlimatte entspricht einem wichtigen Ziel der Ortsplanung, indem der Dorfkern von Hinterkappelen zeitgemäss mit bedarfsgerechten Wohnungen ergänzt und belebt wird.»

Martin Gerber

ehem. Gemeindepräsident Wohlen

«Mit der Sahlimatte schaffen wir neuen Wohnraum, setzen auf klimaschonendes Bauen und bieten Platz für Familien jedes Einkommens.»

Michelle Hufschmid-Lim

«Dank der attraktiven Lage mit idealer Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Naherholung direkt vor der Tür, verbindet dieses Wohnkonzept urbanes Leben mit ruhiger Freizeitgestaltung.»

Manuela Grüniger

«Die Sahlimatte nutzt das Land effizient und steigert langfristig die Steuerkraft unserer Gemeinde.»

Dominik Zwahlen

«Die Sahlimatte ist mehr als nur Wohnraum: Es ist der perfekte Standort für ein lebendiges Quartier, an dem Gemeinschaft wächst und Generationen sich begegnen.»

Sandro Bacchetta

Stimmen vom Pro-Komitee

Was sagen die Befürworter

«Die Sahlimatte ermöglicht altersgerechtes Wohnen mit kurzen Wegen, verbindet uns mit dem Dorfzentrum und stärkt das generationenübergreifende Zusammenleben.»

Stephan Stadler

Beauftragter des Seniorenvereins Wohlen

«Die Einzonung der Sahlimatte entspricht einem wichtigen Ziel der Ortsplanung, indem der Dorfkern von Hinterkappelen zeitgemäss mit bedarfsgerechten Wohnungen ergänzt und belebt wird.»

Martin Gerber

ehem. Gemeindepräsident Wohlen

«Mit der Sahlimatte schaffen wir neuen Wohnraum, setzen auf klimaschonendes Bauen und bieten Platz für Familien jedes Einkommens.»

Michelle Hufschmid-Lim

«Dank der attraktiven Lage mit idealer Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Naherholung direkt vor der Tür, verbindet dieses Wohnkonzept urbanes Leben mit ruhiger Freizeitgestaltung.»

Manuela Grüniger

«Die Sahlimatte nutzt das Land effizient und steigert langfristig die Steuerkraft unserer Gemeinde.»

Dominik Zwahlen

«Die Sahlimatte ist mehr als nur Wohnraum: Es ist der perfekte Standort für ein lebendiges Quartier, an dem Gemeinschaft wächst und Generationen sich begegnen.»

Sandro Bacchetta

Stimmen vom Pro-Komitee

Was sagen die Befürworter

«Die Sahlimatte ermöglicht altersgerechtes Wohnen mit kurzen Wegen, verbindet uns mit dem Dorfzentrum und stärkt das generationenübergreifende Zusammenleben.»

Stephan Stadler

Beauftragter des Seniorenvereins Wohlen

«Die Einzonung der Sahlimatte entspricht einem wichtigen Ziel der Ortsplanung, indem der Dorfkern von Hinterkappelen zeitgemäss mit bedarfsgerechten Wohnungen ergänzt und belebt wird.»

Martin Gerber

ehem. Gemeindepräsident Wohlen

«Mit der Sahlimatte schaffen wir neuen Wohnraum, setzen auf klimaschonendes Bauen und bieten Platz für Familien jedes Einkommens.»

Michelle Hufschmid-Lim

«Dank der attraktiven Lage mit idealer Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Naherholung direkt vor der Tür, verbindet dieses Wohnkonzept urbanes Leben mit ruhiger Freizeitgestaltung.»

Manuela Grüniger

«Die Sahlimatte nutzt das Land effizient und steigert langfristig die Steuerkraft unserer Gemeinde.»

Dominik Zwahlen

«Die Sahlimatte ist mehr als nur Wohnraum: Es ist der perfekte Standort für ein lebendiges Quartier, an dem Gemeinschaft wächst und Generationen sich begegnen.»

Sandro Bacchetta

Fakten zur Einzonung

und zum geplanten Projekt

Lage

Gut erschlossen im Zentrum von Hinterkappelen.

Nutzung

Wohnnutzung mit stillem Gewerbe.

Wohnungsangebot

Das aktuelle Richtkonzept beinhaltet 67 Wohneinheiten. Reihenhäuser sowie Geschosswohnungen: unterschiedliche Wohnungsgrössen für unterschiedliche Bedürfnisse.

Bauvolumen

3 bis max. 5 Geschosse (keine Hochhäuser). Kompakte Innenentwicklung statt Zersiedelung auf dem Land.

Mobilität

Ein Parkplatz für jede zweite Wohnung, genügend Velo-Hubs und somit Fokussierung auf den Langsamverkehr.

Klima und Energie

Anschluss an den Wärmeverbund Kappelenring, Photovoltaik auf allen Dächern, grosszügige Retentionsflächen und Biodiversitätszonen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

Ja. Die Gemeinde hat 2021 einen neuen Art. 1a «Preisgünstiges Wohnen» ins Baureglement aufgenommen: Bei jeder Ein- oder Umzonung ab 3 000 m² muss mindestens ein Drittel der neuen Geschossfläche als preisgünstiger Wohnraum realisiert oder im Baurecht einer gemeinnützigen Trägerschaft übertragen werden. Zusätzlich verweist die Bestimmung ausdrücklich auf die eidgenössische Wohnraumförderungsverordnung (WFV).

Was ist bisher passiert?

2021 Online-Umfrage und erstes öffentliches Werkstattgespräch 2021 Durchführung Studienauftrag mit fünf teilnehmenden Teams, Empfehlung zur Weiterbearbeitung für das Team Sollberger Bögli Architekten / Hänggi Basler Landschaftsarchitekten / WAM (Qualität, Ortsbild, Freiräume). 2022 Zweites öffentliches Werkstattgespräch und Überarbeitung zum Richtprojekt. 2022 Erarbeitung der Planungsinstrumente Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung auf Basis des Richtprojekts durch Gemeinde und Raumplaner. 2023 Öffentliche Mitwirkung Zone mit Planungspflicht (ZPP) „Sahlimatte”, kantonale Vorprüfung von Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung „Sahlimatte”. 2024 Öffentliche Auflage von ZPP und Überbauungsordnung, Einigungsverhandlungen mit Einsprechenden. 28. September 2025 Urnenabstimmung zur Einzonung (Landwirtschaftszone → Bauzone via ZPP).

Was passiert bei einem JA, wann ist der Bezug der Wohnungen?

Wenn die Vorlage angenommen wird, kann das Planungsinstrument (Zone mit Planungsflicht) zur kantonalen Genehmigung eingereicht werden. Die Überbauungsordnung ist vom Gemeinderat zu genehmigen. Das Projekt wird geschärft und ausgearbeitet und das Baugesuch vorbereitet, die Unterlagen des Baugesuchs werden vor der Baueingabe dem Fachgremium des Studienauftrages vorgelegt und eingereicht. Nach dem Baubewilligungsverfahren und rechtskräftiger Baubewilligung erfolgt der Baustart, frühestens anfangs 2027. Realistische Erstbezüge der Wohnungen (abhängig von Genehmigungen und allfälligen Beschwerden) anfangs 2029.

Was passiert bei einem NEIN?

Wenn die Vorlage abgelehnt wird, bleibt das Areal Landwirtschaftszone. Ohne Einzonung kann nicht gebaut werden. Ein neues Verfahren würde die Bereitstellung von Wohnraum um viele Jahre verzögern (Erfahrungsgemäss circa 10 Jahre).

Warum kann die Halter AG das Projekt realisieren?

Die Halter AG hat das Grundstück erworben und tritt als Entwicklerin der Sahlimatte auf. Sie hat gemeinsam mit der Gemeinde Wohlen den bisherigen Prozess durchgeführt.

Was sind die Vorteile für die Gemeinde bei einem JA?

Wohnungsknappheit: Spürbarer Beitrag zum lokalen Wohnungsangebot mit circa 67 neuen Wohnungen. Alters- & Familienwohnungen: Breiter Mix, barrierefrei; 1/3 preisgünstig. Verdichtung: Kompakt im Dorfkern statt Zersiedelung auf dem Land. Steuern: Mehr Einwohner:innen ⇒ breitere Steuerbasis Gewerbe: „Stilles“ Gewerbe & Quartiercafé ⇒ mehr lokale Frequenz. Erneuerbare Energie: Anschluss an Wärmeverbund ⇒ tiefere CO₂-Emissionen.

Erklärung ZPP und Richtprojekt

ZPP: Zone mit Planungspflicht. In diesem Planungsinstrument werden die rahmengebenden Bestimmungen einer Überbauung geregelt. Die ZPP bedingt eine weitere Planung und ein zusätzliches Planungsinstrument (meist eine Überbauungsordnung). Die Zone mit Planungspflicht und die Überbauungsordnung werden kantonal vorgeprüft. Während die Zone mit Planungspflicht vom Kanton (AGR) zu genehmigen ist, beschliesst der Gemeinderat über die Genehmigung der Überbauungsordnung. Erst danach kann ein Baugesuch eingereicht werden. Richtprojekt: Das Referenzkonzept wurde aus dem ausgewählten Projekt eines qualitätssichernden Verfahrens entwickelt. In den Überbauungsvorschriften wird es in Bezug auf die Beurteilung der Qualität in Gestaltungsfragen für massgebend erklärt (Setzung der Volumina, architektonische Sprache und Fassadengestaltung, Bautypen, Dachformen, Volumina inkl. Geschossigkeit, Aussenraumgestaltung, Erschliessung und Fusswegnetz). Dieses Konzept aus dem Studienauftrag bildete die Basis für die Ausarbeitung von ZPP und ÜO (kein Baugesuch, aber die planerische Leitplanke). Für die Sahlimatte wurde das Richtprojekt 2022 erarbeitet. Das Richtprojekt wird manchmal auch als Referenzkonzept bezeichnet.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Haben wir wirklich eine Wohnungsknappheit in der Gemeinde?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Wichtige Daten

Mitwirken und Mitdiskutieren

8. September 2025

Informationsveranstaltung Gemeinde

Reberhaus Uettligen

Mitte August bis Ende September 2025

Ausstellung Projekt Sahlimatte

Feuerwehrmuseum Hinterkappelen

28. September 2025

Abstimmung Sahlimatte

Jede Stimme zählt!

Fakten zur Einzonung

und zum geplanten Projekt

Lage

Gut erschlossen im Zentrum von Hinterkappelen.

Nutzung

Wohnnutzung mit stillem Gewerbe.

Wohnungsangebot

Das aktuelle Richtkonzept beinhaltet 67 Wohneinheiten. Reihenhäuser sowie Geschosswohnungen: unterschiedliche Wohnungsgrössen für unterschiedliche Bedürfnisse.

Bauvolumen

3 bis max. 5 Geschosse (keine Hochhäuser). Kompakte Innenentwicklung statt Zersiedelung auf dem Land.

Mobilität

Ein Parkplatz für jede zweite Wohnung, genügend Velo-Hubs und somit Fokussierung auf den Langsamverkehr.

Klima und Energie

Anschluss an den Wärmeverbund Kappelenring, Photovoltaik auf allen Dächern, grosszügige Retentionsflächen und Biodiversitätszonen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

«Niedrig verdichtet» beschreibt Dichte ohne Hochhäuser. Genau das liefert das Siegerprojekt: kompakte Gebäude mit klaren Riegel­- und Hofstrukturen statt punktueller Hochhäuser. Das REK bleibt gültig; die Planungsinstrumente wurden nach der kantonalen Vorprüfung nochmals angepasst.

Was ist bisher passiert?

2021 Online-Umfrage und erstes öffentliches Werkstattgespräch 2021 Durchführung Studienauftrag mit fünf teilnehmenden Teams, Empfehlung zur Weiterbearbeitung für das Team Sollberger Bögli Architekten / Hänggi Basler Landschaftsarchitekten / WAM (Qualität, Ortsbild, Freiräume). 2022 Zweites öffentliches Werkstattgespräch und Überarbeitung zum Richtprojekt. 2022 Erarbeitung der Planungsinstrumente Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung auf Basis des Richtprojekts durch Gemeinde und Raumplaner. 2023 Öffentliche Mitwirkung Zone mit Planungspflicht (ZPP) „Sahlimatte”, kantonale Vorprüfung von Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung „Sahlimatte”. 2024 Öffentliche Auflage von ZPP und Überbauungsordnung, Einigungsverhandlungen mit Einsprechenden. 28. September 2025 Urnenabstimmung zur Einzonung (Landwirtschaftszone → Bauzone via ZPP).

Was passiert bei einem JA, wann ist der Bezug der Wohnungen?

Wenn die Vorlage angenommen wird, kann das Planungsinstrument (Zone mit Planungsflicht) zur kantonalen Genehmigung eingereicht werden. Die Überbauungsordnung ist vom Gemeinderat zu genehmigen. Das Projekt wird geschärft und ausgearbeitet und das Baugesuch vorbereitet, die Unterlagen des Baugesuchs werden vor der Baueingabe dem Fachgremium des Studienauftrages vorgelegt und eingereicht. Nach dem Baubewilligungsverfahren und rechtskräftiger Baubewilligung erfolgt der Baustart, frühestens anfangs 2027. Realistische Erstbezüge der Wohnungen (abhängig von Genehmigungen und allfälligen Beschwerden) anfangs 2029.

Was passiert bei einem NEIN?

Wenn die Vorlage abgelehnt wird, bleibt das Areal Landwirtschaftszone. Ohne Einzonung kann nicht gebaut werden. Ein neues Verfahren würde die Bereitstellung von Wohnraum um viele Jahre verzögern (Erfahrungsgemäss circa 10 Jahre).

Warum kann die Halter AG das Projekt realisieren?

Die Halter AG hat das Grundstück erworben und tritt als Entwicklerin der Sahlimatte auf. Sie hat gemeinsam mit der Gemeinde Wohlen den bisherigen Prozess durchgeführt.

Was sind die Vorteile für die Gemeinde bei einem JA?

Wohnungsknappheit: Spürbarer Beitrag zum lokalen Wohnungsangebot mit circa 67 neuen Wohnungen. Alters- & Familienwohnungen: Breiter Mix, barrierefrei; 1/3 preisgünstig. Verdichtung: Kompakt im Dorfkern statt Zersiedelung auf dem Land. Steuern: Mehr Einwohner:innen ⇒ breitere Steuerbasis Gewerbe: „Stilles“ Gewerbe & Quartiercafé ⇒ mehr lokale Frequenz. Erneuerbare Energie: Anschluss an Wärmeverbund ⇒ tiefere CO₂-Emissionen.

Erklärung ZPP und Richtprojekt

ZPP: Zone mit Planungspflicht. In diesem Planungsinstrument werden die rahmengebenden Bestimmungen einer Überbauung geregelt. Die ZPP bedingt eine weitere Planung und ein zusätzliches Planungsinstrument (meist eine Überbauungsordnung). Die Zone mit Planungspflicht und die Überbauungsordnung werden kantonal vorgeprüft. Während die Zone mit Planungspflicht vom Kanton (AGR) zu genehmigen ist, beschliesst der Gemeinderat über die Genehmigung der Überbauungsordnung. Erst danach kann ein Baugesuch eingereicht werden. Richtprojekt: Das Referenzkonzept wurde aus dem ausgewählten Projekt eines qualitätssichernden Verfahrens entwickelt. In den Überbauungsvorschriften wird es in Bezug auf die Beurteilung der Qualität in Gestaltungsfragen für massgebend erklärt (Setzung der Volumina, architektonische Sprache und Fassadengestaltung, Bautypen, Dachformen, Volumina inkl. Geschossigkeit, Aussenraumgestaltung, Erschliessung und Fusswegnetz). Dieses Konzept aus dem Studienauftrag bildete die Basis für die Ausarbeitung von ZPP und ÜO (kein Baugesuch, aber die planerische Leitplanke). Für die Sahlimatte wurde das Richtprojekt 2022 erarbeitet. Das Richtprojekt wird manchmal auch als Referenzkonzept bezeichnet.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Haben wir wirklich eine Wohnungsknappheit in der Gemeinde?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Wichtige Daten

Mitwirken und Mitdiskutieren

8. September 2025

Informationsveranstaltung Gemeinde

Reberhaus Uettligen

Mitte August bis Ende September 2025

Ausstellung Projekt Sahlimatte

Feuerwehrmuseum Hinterkappelen

28. September 2025

Abstimmung Sahlimatte

Jede Stimme zählt!

Fakten zur Einzonung

und zum geplanten Projekt

Lage

Gut erschlossen im Zentrum von Hinterkappelen.

Nutzung

Wohnnutzung mit stillem Gewerbe.

Wohnungsangebot

Das aktuelle Richtkonzept beinhaltet 67 Wohneinheiten. Reihenhäuser sowie Geschosswohnungen: unterschiedliche Wohnungsgrössen für unterschiedliche Bedürfnisse.

Bauvolumen

3 bis max. 5 Geschosse (keine Hochhäuser). Kompakte Innenentwicklung statt Zersiedelung auf dem Land.

Mobilität

Ein Parkplatz für jede zweite Wohnung, genügend Velo-Hubs und somit Fokussierung auf den Langsamverkehr.

Klima und Energie

Anschluss an den Wärmeverbund Kappelenring, Photovoltaik auf allen Dächern, grosszügige Retentionsflächen und Biodiversitätszonen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wird der preisgünstige Wohnraum auch wirklich erstellt?

Ja. Die Gemeinde hat 2021 einen neuen Art. 1a «Preisgünstiges Wohnen» ins Baureglement aufgenommen: Bei jeder Ein- oder Umzonung ab 3 000 m² muss mindestens ein Drittel der neuen Geschossfläche als preisgünstiger Wohnraum realisiert oder im Baurecht einer gemeinnützigen Trägerschaft übertragen werden. Zusätzlich verweist die Bestimmung ausdrücklich auf die eidgenössische Wohnraumförderungsverordnung (WFV).

Was ist bisher passiert?

2021 Online-Umfrage und erstes öffentliches Werkstattgespräch 2021 Durchführung Studienauftrag mit fünf teilnehmenden Teams, Empfehlung zur Weiterbearbeitung für das Team Sollberger Bögli Architekten / Hänggi Basler Landschaftsarchitekten / WAM (Qualität, Ortsbild, Freiräume). 2022 Zweites öffentliches Werkstattgespräch und Überarbeitung zum Richtprojekt. 2022 Erarbeitung der Planungsinstrumente Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung auf Basis des Richtprojekts durch Gemeinde und Raumplaner. 2023 Öffentliche Mitwirkung Zone mit Planungspflicht (ZPP) „Sahlimatte”, kantonale Vorprüfung von Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung „Sahlimatte”. 2024 Öffentliche Auflage von ZPP und Überbauungsordnung, Einigungsverhandlungen mit Einsprechenden. 28. September 2025 Urnenabstimmung zur Einzonung (Landwirtschaftszone → Bauzone via ZPP).

Was passiert bei einem JA, wann ist der Bezug der Wohnungen?

Wenn die Vorlage angenommen wird, kann das Planungsinstrument (Zone mit Planungsflicht) zur kantonalen Genehmigung eingereicht werden. Die Überbauungsordnung ist vom Gemeinderat zu genehmigen. Das Projekt wird geschärft und ausgearbeitet und das Baugesuch vorbereitet, die Unterlagen des Baugesuchs werden vor der Baueingabe dem Fachgremium des Studienauftrages vorgelegt und eingereicht. Nach dem Baubewilligungsverfahren und rechtskräftiger Baubewilligung erfolgt der Baustart, frühestens anfangs 2027. Realistische Erstbezüge der Wohnungen (abhängig von Genehmigungen und allfälligen Beschwerden) anfangs 2029.

Was passiert bei einem NEIN?

Wenn die Vorlage abgelehnt wird, bleibt das Areal Landwirtschaftszone. Ohne Einzonung kann nicht gebaut werden. Ein neues Verfahren würde die Bereitstellung von Wohnraum um viele Jahre verzögern (Erfahrungsgemäss circa 10 Jahre).

Warum kann die Halter AG das Projekt realisieren?

Die Halter AG hat das Grundstück erworben und tritt als Entwicklerin der Sahlimatte auf. Sie hat gemeinsam mit der Gemeinde Wohlen den bisherigen Prozess durchgeführt.

Was sind die Vorteile für die Gemeinde bei einem JA?

Wohnungsknappheit: Spürbarer Beitrag zum lokalen Wohnungsangebot mit circa 67 neuen Wohnungen. Alters- & Familienwohnungen: Breiter Mix, barrierefrei; 1/3 preisgünstig. Verdichtung: Kompakt im Dorfkern statt Zersiedelung auf dem Land. Steuern: Mehr Einwohner:innen ⇒ breitere Steuerbasis Gewerbe: „Stilles“ Gewerbe & Quartiercafé ⇒ mehr lokale Frequenz. Erneuerbare Energie: Anschluss an Wärmeverbund ⇒ tiefere CO₂-Emissionen.

Erklärung ZPP und Richtprojekt

ZPP: Zone mit Planungspflicht. In diesem Planungsinstrument werden die rahmengebenden Bestimmungen einer Überbauung geregelt. Die ZPP bedingt eine weitere Planung und ein zusätzliches Planungsinstrument (meist eine Überbauungsordnung). Die Zone mit Planungspflicht und die Überbauungsordnung werden kantonal vorgeprüft. Während die Zone mit Planungspflicht vom Kanton (AGR) zu genehmigen ist, beschliesst der Gemeinderat über die Genehmigung der Überbauungsordnung. Erst danach kann ein Baugesuch eingereicht werden. Richtprojekt: Das Referenzkonzept wurde aus dem ausgewählten Projekt eines qualitätssichernden Verfahrens entwickelt. In den Überbauungsvorschriften wird es in Bezug auf die Beurteilung der Qualität in Gestaltungsfragen für massgebend erklärt (Setzung der Volumina, architektonische Sprache und Fassadengestaltung, Bautypen, Dachformen, Volumina inkl. Geschossigkeit, Aussenraumgestaltung, Erschliessung und Fusswegnetz). Dieses Konzept aus dem Studienauftrag bildete die Basis für die Ausarbeitung von ZPP und ÜO (kein Baugesuch, aber die planerische Leitplanke). Für die Sahlimatte wurde das Richtprojekt 2022 erarbeitet. Das Richtprojekt wird manchmal auch als Referenzkonzept bezeichnet.

Werden Hochhäuser gebaut?

Nein. Die Überbauungsordnung limitiert die Fassadenhöhe auf 17 m / fünf Geschosse – das ist knapp halb so hoch wie die kantonale Hochhausgrenze (30 m).

Haben wir wirklich eine Wohnungsknappheit in der Gemeinde?

1) Leerwohnungsziffer 2024: nur 0,65 % – deutlich unter dem Schweizer Mittel von 1,08 %. 2) Demografie: Viele ältere Eigentümer möchten ihr Einfamilienhaus abgeben, finden aber keine passende (barrierefreie) Wohnung in derselben Gemeinde. 3) Familien & Paare: Neubau-Familienwohnungen fehlen praktisch ganz; das verdrängt junge Familien aus Hinterkappelen.

Wichtige Daten

Mitwirken und Mitdiskutieren

8. September 2025

Informationsveranstaltung Gemeinde

Reberhaus Uettligen

Mitte August bis Ende September 2025

Ausstellung Projekt Sahlimatte

Feuerwehrmuseum Hinterkappelen

28. September 2025

Abstimmung Sahlimatte

Jede Stimme zählt!

Standort Sahlimatte

Um welche Parzelle geht es

Standort Sahlimatte

Um welche Parzelle geht es

Standort Sahlimatte

Um welche Parzelle geht es

Kontaktformular

Fragen zum Projekt?

Kontaktformular

Fragen zum Projekt?

Kontaktformular

Fragen zum Projekt?

Copyright 2025 Framer Template All rights reserved.

Copyright 2025 Framer Template All rights reserved.